Die actuarconsult erstellt finanzmathematische und versicherungsmathematische Gutachten über Personalrückstellungen
- Pensionsrückstellungen
- Abfertigungsrückstellungen
- Jubiläumsgeldrückstellungen
- andere langfristige Verpflichtungen (Krankenprämien, Deputate)
- Sozialkapitalbewertung / Personalrückstellungen für Gemeinden und Länder
- Unverfallbarkeitsbetrag (UVB) gemäß BPG und AVRAG
- Pensionsabfindung, Abfindungsbetrag
- Leibrenten
- Prognoseberechnung
- Berechnung von Sozialversicherungspensionen
- Zinsinformationen und Zinsprognosen
- Beratung zur Wahl geeigneter Berechnungsparameter und versicherungsmathematischer Verfahren
- nach österreichischem Recht EStG, UGB unter Beachtung einschlägiger Richtlinien (AFRAC 27 Personalrückstellungen, EStR 2000)
- nach Betriebspensionsgesetz BPG und AVRAG
- nach Bewertungsgesetz 1955 (BewG. 1955)
- nach VRV 2015 für Gemeinden und Länder
- nach internationalen Richtlinien IAS19, US-GAAP
- für viele Länder in Zusammenarbeit mit unseren MGAC-Netzwerkpartnern
- Beratung in der betrieblichen Altersvorsorge BAV
- Beratung Pensionskasse
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Unabhängige Überprüfung von finanz- und versicherungsmathematischen Gutachten
- Service für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Jetzt aktuell:
- September 2024 Voraussichtliche Werte der Sozialversicherung 2025
- Dezember 2023 Veränderliche Werte der Sozialversicherung 2024
- Februar 2023 Angleichung des Frauenpensionsalter – neue Stichtage
- November 2022 Veränderliche Werte der Sozialversicherung 2023
- Juni 2022 Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27 (Juni 2022) veröffentlicht – Konkretisierung der Anforderungen an die Bewertung von Verpflichtungen gegenüber indirekten Beteiligten
- März 2021 VfGH: Rechnungszinssatz 6 % bei Jubiläumsgeld und Pensionsrückstellungen nicht verfassungswirdig März 2021
- Jänner 2021 Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27 (Dezember 2020) veröffentlicht
- August 2020 Voraussichtliche Werte der Sozialversicherung 2021
- Jänner 2020 Steuerrechtlicher Zinssatz 6% bei Jubiläumsgeldrückstellungen verfassungswidrig?
- Dezember 2019 Steuerrechtlicher Zinssatz 6% bei Pensionsrückstellungen: Entscheidung des BFG keine Bedenken wg. Verfasssungswidrigkeit
- Juni 2019 Wartungserlass EStR veröffentlicht
- Februar 2019 actuarconsult übernimmt Patenschaft des großen Stadtmodells – Museum Wien
- Dezember 2018 FMA Prüfungsschwerpunkte 2018
- November 2018 Verteilung des UGB Umstellungsaufwands AVÖ2018-P Override-Verordnung veröffentlicht
- August 2018 Neue Rechnungsgrundlagen AVÖ2018-P für Rückstellungsberechnungen veröffentlicht
- August 2018 Voraussichtliche Werte 2019 der Sozialversicherung
- Juli 2018 Neue deutsche Rechnungsgrundlagen für Rückstellungen RT 2015G veröffentlicht
- April 2018 Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27 (März 2018) veröffentlicht – Einbeziehung von Rückdeckungsversicherungen und Klarstellungen zur Nettomethode
- Neue Zeitschrift Der Jahresabschluss Erstausgabe mit Fokus Personalrückstellungen und dem Beitrag der Praxisfall unter Mitarbeit der actuarconsult
Aktuelle Zinssätze:
- Monatlich aktualisierte AFRAC – Zinssätze und Zinsprognosen nach RückAbzinsV
- Monatlich aktualisierte IAS – Zinssätze
Rechnungszins | |
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UGB | IFRS |
Grafik: UGB Rechnungszinssatz nach AFRAC und BilMoG Stand: 30.09.2024 | Grafik: IAS Rechnungszinssatz Stand: 31.12.2023 |
Die Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten erfolgt durch anerkannte Aktuare nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Beachtung der Richtlinien und Empfehlungen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ), den europäischen Normen für die Durchführung aktuarieller Arbeiten (ESAP) und der ÖNORM EN 16775:20160115 „Allgemeine Anforderungen an Sachverständigenleistungen“.