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Informationen zu aktuellen Rechnungsgrundlagen, vor allem zur Umstellung auf die neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung AVÖ 2018-P

Neue Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P veröffentlicht

Die neuen Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung wurden veröffentlicht.

Gegenüber der bisher verwendeten Sterbetafel aus dem Jahre 2008 stieg die Restlebenserwartung sowohl bei Männern als auch Frauen um einige Monate. Die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten sanken gegenüber den bisherigen Tafeln. Die Verheiratungswahrscheinlichkeiten in höheren Alter nahmen zu.

Veränderung fernere Restlebenserwartung AVÖ 2008-P - AVÖ 2018-P

Veränderung der ferneren Restlebenserwartung der Sterbetafeln AVÖ 2008-P und AVÖ 2018-P

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Auswirkungen werden erwartet: Abfertigungsrückstellung nur wenig Veränderung, Jubiläumsgeldrückstellungen moderater Anstieg. Bei liquiden Pensionisten wird ein höherer Anstieg erwartet, bei Anwartschaften bleibt der Anstieg wegen der niedrigeren Invalidisierungswahrscheinlichkeiten moderat.

Weiter Auskünfte erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Neue Rechnungsgrundlagen für Rückstellungen und Pensionskassen AVÖ 2018-P

Die Aktuarvereinigung arbeitet an der Neuerstellung der biometrischen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln) für die Pensionsversicherung.

Voraussichtlich Ende Juli dieses Jahres werden die neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung AVÖ 2018-P veröffentlicht. Diese Tafeln werden die bisher gebräuchlichen Tafeln AVÖ 2008-P Pagler & Pagler ersetzen.

Es wird durch die Sterblichkeitsverbesserung der letzten 10 Jahre und durch geänderte Verheiratungswahrscheinlichkeiten bei Pensionsrückstellungen bzw. Pensionskassenpensionen zu stärkeren Auswirkungen kommen wird.

Bei den Abfertigungsrückstellungen und Jubiläumsgeldrückstellungen wird die Auswirkung gering sein.

Gemäß AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) ist der Zusatzaufwand aufgrund der Tafelumstellung noch im aktuellen Bilanzjahr aufwandswirksam zu verbuchen.
Steuerrechtlich ist der Zusatzaufwand über drei Jahre zu verteilen.

Nach IAS 19 werden die entstehenden versicherungsmathematische Verluste (Remeasurements) im OCI erfasst.

Die actuarconsult wird laufend über den aktuellen Stand der Entwicklung der neuen Rechnungsgrundlagen berichten.

Quelle: AVOE Newsletter #2 Mai 2018, Hauptversammlung AVÖ