Für die betriebliche Pensionsvorsorge wichtige Werte der Sozialversicherung 2024

Veränderliche Werte 2024

Aufwertungszahl 2024 1,035

monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (HBGl) 2024 € 6.060,00

ASVG-Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen € 12.120,00

monatliche HBGl GSVG; BSVG € 7.070,00

Pensionserhöhung 2024

für das bzw. im Kalenderjahr 2024 nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern wie folgt vorzunehmen: Das
Gesamtpensionseinkommen (Abs. 2) ist zu erhöhen
1. wenn es nicht mehr als 5.850 € monatlich beträgt, um 9,7%;
2. wenn es über 5.850 € monatlich beträgt, um 567,45 €.

Anpassungsfaktor 2024 1,097

Vergleichswerte alte ASVG-Fassungen:
Höchstbemessungsgrundlage (15 jähriger Durchrechnungszeitraum (für Vergleichspension)) € 5.638,38

Höchstbemessungsgrundlage (36 jähriger Durchrechnungszeitraum (2024)) € 5.068,18

Höchstpension (36 jähriger Durchrechnungszeitraum (2024)) € 4.054,54*

*alte Rechtslage. Seit der Einführung des Pensionskontos gibt es keine gesetzliche Höchstpension mehr.
Dieser Wert kann jedoch zur näherungsweisen Abschätzung einer höchstmöglichen ASVG – Alterspension herangezogen werden.

 

Alle angeführten Werte wurden sorgfältig recherchiert, jedoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.

Quellen: ÖGK, RIS, eigene Berechnungen
Stand 28. Dezember 2023

Aufwertung und Anpassung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz 2024
Pensionsanpassung 2024 §790 ASVG, §34 APG ua
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2024

Veränderliche Werte Sozialversicherung 2023
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2022
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2021
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2020
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2019
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2018
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2017

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