AFRAC veröffentlichte am 5. April 2018 die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) (März 2018).

Mit der Überarbeitung der Stellungnahme wurden Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Rückdeckungsversicherungen und an Versicherungsunternehmen ausgelagerte Verpflichtungen in die Stellungnahme aufgenommen und ersetzt das Fachgutachten KFS/RL 23 des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Dabei wurden im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen:

  • Ergänzung um die Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Rückdeckungsversicherungen und ausgelagerten Verpflichtungen;
  • Erläuterungen zu Rz (39): klarstellende Ausführungen zur sogenannten „Nettomethode“
  • Erläuterungen zu Rz (68) und (85): klarstellende Ausführungen zur finanzmathematischen Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen

 

Quelle: www.afrac.at