Für die betriebliche Pensionsvorsorge wichtige Werte der Sozialversicherung 2022
Veränderliche Werte 2022
Aufwertungszahl 2022 1,021
monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (HBGl) 2022 € 5.670,00
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen € 11.340,00
monatliche HBGl GSVG; BSVG € 6.615,00
Pensionserhöhung 2022
für das bzw. im Kalenderjahr 2022 nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern wie folgt vorzunehmen: Das
Gesamtpensionseinkommen (Abs. 2) ist zu erhöhen
1. wenn es nicht mehr als 1 000 € monatlich beträgt, um 3,0%;
2. wenn es über 1 000 € bis zu 1 300 € monatlich beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den
genannten Werten von 3,0% auf 1,8% linear absinkt;
3. wenn es über 1 300 € monatlich beträgt, um 1,8%.
Anpassungsfaktor 2022 1,018
Vergleichswerte alte ASVG-Fassungen:
Höchstbemessungsgrundlage (15 jähriger Durchrechnungszeitraum (für Vergleichspension)) € 5.163,12
Höchstbemessungsgrundlage (34 jähriger Durchrechnungszeitraum (2022)) € 4.658,77
Höchstpension (34 jähriger Durchrechnungszeitraum (2022)) € 3.727,01*
*alte Rechtslage. Durch die Einführung des Pensionskontos gibt es keine Höchstpension in dieser Art mehr.
Dieser Wert kann jedoch zur näherungsweisen Abschätzung einer höchstmöglichen ASVG – Alterspension herangezogen werden.
Quellen:
OÖGKK, RIS, eigene Berechnungen
Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2022
Aufwertung und Anpassung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie dem Bundespflegegeldgesetz für das Kalenderjahr 2022
Werte Sozialversicherung 2021
Werte Sozialversicherung 2020
Werte Sozialversicherung 2019
Werte Sozialversicherung 2018
Werte Sozialversicherung 2017