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Informationen zur Bildung von Pensionsrückstellungen nach österreichischem Recht, IAS19, US-GAAP und BilMoG

Neue Rechnungsgrundlagen für Rückstellungen und Pensionskassen AVÖ 2018-P

Die Aktuarvereinigung arbeitet an der Neuerstellung der biometrischen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln) für die Pensionsversicherung.

Voraussichtlich Ende Juli dieses Jahres werden die neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung AVÖ 2018-P veröffentlicht. Diese Tafeln werden die bisher gebräuchlichen Tafeln AVÖ 2008-P Pagler & Pagler ersetzen.

Es wird durch die Sterblichkeitsverbesserung der letzten 10 Jahre und durch geänderte Verheiratungswahrscheinlichkeiten bei Pensionsrückstellungen bzw. Pensionskassenpensionen zu stärkeren Auswirkungen kommen wird.

Bei den Abfertigungsrückstellungen und Jubiläumsgeldrückstellungen wird die Auswirkung gering sein.

Gemäß AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) ist der Zusatzaufwand aufgrund der Tafelumstellung noch im aktuellen Bilanzjahr aufwandswirksam zu verbuchen.
Steuerrechtlich ist der Zusatzaufwand über drei Jahre zu verteilen.

Nach IAS 19 werden die entstehenden versicherungsmathematische Verluste (Remeasurements) im OCI erfasst.

Die actuarconsult wird laufend über den aktuellen Stand der Entwicklung der neuen Rechnungsgrundlagen berichten.

Quelle: AVOE Newsletter #2 Mai 2018, Hauptversammlung AVÖ

Versicherungsmathematische Gutachten

 

Die actuarconsult erstellt finanzmathematische und versicherungsmathematische Gutachten über Personalrückstellungen

  • Pensionsrückstellungen
  • Abfertigungsrückstellungen
  • Jubiläumsgeldrückstellungen
  • andere langfristige Verpflichtungen
  • Unverfallbarkeitsbetrag gemäß BPG, Abfindungsbeträge
  • Leibrenten
  • Prognoserechnungen
  • nach österreichischem Recht EStG, UGB unter Beachtung einschlägiger Richtlinien (AFRAC 27 Personalrückstellungen, EStR)
  • Bewertungsgesetz
  • nach internationalen Richtlinien IAS19, US-GAAP

 

  • Beratung in der betrieblichen Altersvorsorge