Für die betriebliche Pensionsvorsorge wichtige Werte der Sozialversicherung 2025
Voraussichtliche SV-Werte 2025
Aufwertungszahl 2025 1,063
monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (HBGl) 2025 € 6.450,00
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen € 12.900,00
monatliche HBGl GSVG; BSVG € 7.525,00
Pensionserhöhung 2025
für das Kalenderjahr 2025 mit dem Anpassungsfaktor bis zur Höchstbeitragsgrundlage 2024
1. wenn es nicht mehr als 6.060 € monatlich beträgt, um 4,6%;
2. wenn es über 6.060 € monatlich beträgt, um 278,76 €.
Anpassungsfaktor 2025 1,046
Vergleichswerte alte ASVG-Fassungen:
Höchstbemessungsgrundlage (15 jähriger Durchrechnungszeitraum (für Vergleichspension)) € 6.199,18
Höchstbemessungsgrundlage (37 jähriger Durchrechnungszeitraum (2025)) € 5.573,52
Höchstpension (36 jähriger Durchrechnungszeitraum (2024)) € 4.458,81*
*alte Rechtslage. Seit der Einführung des Pensionskontos gibt es keine gesetzliche Höchstpension mehr.
Dieser Wert kann jedoch zur näherungsweisen Abschätzung einer höchstmöglichen ASVG – Alterspension herangezogen werden.
Alle angeführten Werte wurden sorgfältig recherchiert, jedoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.
Quellen: ÖGK, RIS, eigene Berechnungen
Stand 1. Dezember 2024
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2025
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2024
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2023
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2022
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2021
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2020
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2019
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2018
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2017