Am 20. Juli wurden die neuen deutschen Rechnungsgrundlagen HEUBECK-RICHTTAFELN RT 2018 G veröffentlicht. Sie ersetzen die bisherigen Richttafeln aus dem Jahr 2005.
Auswertungen für die gesetzliche (deutsche) Rentenversicherung zeigen, dass ein statistisch nachweisbarer Zusammenhang zwischen der Lebenserwartung und der Höhe der gezahlten Rente besteht. Höhere Renten sind im Durchschnitt länger zu zahlen als niedrige. Dies wird in den neuen RICHTTAFELN durch einen pauschalen Abschlag auf die Sterbewahrscheinlichkeiten berücksichtigt.
Gemäß Angabe der Fa. Heubeck werden die handelsrechtlichen Rückstellungen um etwa 1,5% – 2,5% ansteigen.
Update 5.10.2018
Es wurde ein Update der Richttafeln RT 2018G eröffentlicht. Die handelsrechtlichen Rückstellungen werden nach der Anpassung nur mehr um etwa 1% – 2% ansteigen.
In der IFRS Bewertung wird der annahmenbedingte versicherungsmathematischen Verlust erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
In der Steuerbilanz ist eine Verteilung des Unterschiedbetrags auf drei Jahre verpflichtend. Das diesbezügliche BMF Schreiben wird noch für 2018 erwartet.
Update 25.10.2018 Das Schreiben des BMF wurde veröffentlicht
Steuerliche Gewinnermittlung; Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG, Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“
BMF-Schreiben vom 19.10.2018 – IV C 6 – S 2176/07/10004 :001
Quelle: Heubeck AG