Ende Mai wurde der Wartungserlass der EStR 2019 veröffentlicht.

Folgende Randziffern, die die Bildung von Rückstellungen betreffen, wurden geändert:

Rz 3365 Steuerfreie Beträge für Abfertigungsverpflichtungen bei der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988

Rz 3379 Verweisanpassung wegen Wegfall der Rz 3417

Rz 3380 Klarstellung nach Judikatur zur Abfindungsmöglichkeit einer Pensionszusage

Rz 3393 Klarstellung zur Angemessenheit einer Pensionszusage

Rz 3396 Verweisanpassung wegen Wegfall der Rz 3418

Rz 3399a Verweisanpassung wegen Wegfall der Rz 3416

Rz 3406c und 3406d Voraussetzungen für Rückstellungsdeckungsfonds wird in die Einkommensteuerrichtlinien übernommen

Rz 3407 – 3419 Übergangsregelung des Jahres 1990 entfällt

Wir empfehlen, Ihre Zusagen diesbezüglich zu überprüfen.