Ende Mai wurde der Wartungserlass der EStR 2019 veröffentlicht.
Folgende Randziffern, die die Bildung von Rückstellungen betreffen, wurden geändert:
Rz 3365 Steuerfreie Beträge für Abfertigungsverpflichtungen bei der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988
Rz 3379 Verweisanpassung wegen Wegfall der Rz 3417
Rz 3380 Klarstellung nach Judikatur zur Abfindungsmöglichkeit einer Pensionszusage
Rz 3393 Klarstellung zur Angemessenheit einer Pensionszusage
Rz 3396 Verweisanpassung wegen Wegfall der Rz 3418
Rz 3399a Verweisanpassung wegen Wegfall der Rz 3416
Rz 3406c und 3406d Voraussetzungen für Rückstellungsdeckungsfonds wird in die Einkommensteuerrichtlinien übernommen
Rz 3407 – 3419 Übergangsregelung des Jahres 1990 entfällt
Wir empfehlen, Ihre Zusagen diesbezüglich zu überprüfen.