Für die betriebliche Pensionsvorsorge wichtige Werte der Sozialversicherung 2024
Voraussichtliche Veränderliche Werte 2024
Aufwertungszahl 2024 1,035
monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (HBGl) 2024 € 6.060,00
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen € 12.120,00
monatliche HBGl GSVG; BSVG € 7.070,00
Pensionserhöhung 2024
für das bzw. im Kalenderjahr 2024 nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern wie folgt vorzunehmen: Das
Gesamtpensionseinkommen (Abs. 2) ist zu erhöhen
1. wenn es nicht mehr als 5.850 € monatlich beträgt, um 9,7%;
2. wenn es über 5.850 € monatlich beträgt, um 567,45 €.
Anpassungsfaktor 2024 1,097
Vergleichswerte alte ASVG-Fassungen:
Höchstbemessungsgrundlage (15 jähriger Durchrechnungszeitraum (für Vergleichspension)) € 5.638,38
Höchstbemessungsgrundlage (36 jähriger Durchrechnungszeitraum (2024)) € 5.068,18
Höchstpension (36 jähriger Durchrechnungszeitraum (2024)) € 4.054,54*
*alte Rechtslage. Seit der Einführung des Pensionskontos gibt es keine gesetzliche Höchstpension mehr.
Dieser Wert kann jedoch zur näherungsweisen Abschätzung einer höchstmöglichen ASVG – Alterspension herangezogen werden.
Alle angeführten Werte wurden sorgfältig recherchiert, jedoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.
Quellen: ÖGK, RIS, eigene Berechnungen
Stand 28. Oktober 2023
Pensionsanpassung 2024 §790 ASVG, §34 APG ua
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2024
Die Veröffentlichungen im BGBl bleibt abzuwarten.
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2023
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2022
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2021
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2020
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2019
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2018
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2017