Articles tagged with: Personalrückstellung

Informationen zu Personalrückstellungen nach österreichischem Recht, EStG, UGB, AFRAC, IFRS, IAS19, US-GAAP und BilMoG

Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) (Juni 2022)

AFRAC veröffentlichte am 30. Juni 2022 die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) (Juni 2022).

Mit der Überarbeitung der Stellungnahme wurde eine Konkretisierung der Anforderungen an die Bewertung von Verpflichtungen gegenüber indirekten Beteiligten vorgenommen. Es wurden die Rz 32, 33, 49a, 55 und 56 sowie die Erläuterungen zu den Rz 33 und 55 in diesem Zusammenhang angepasst. Zudem erfolgte im Rahmen der Überarbeitung die Neuaufnahme der Erläuterungen zu Rz 12.

Quelle: www.afrac.at

VfgH Abzinsungssatz 6% bei Sozialkapitalrückstellungen nicht verfassungswidrig

Der VfGH bestätigte in den folgenden Urteilen die Verfassungskonformität der unterschiedlichen Rechnungszinssätze langfristiger Rückstellungen.

G307/2020 vom 27.11.2020 und
G173/2020 ua; G323/2020 ua; G8/2020 ua vom 27.11.2020

Leitsatz:
Keine Gleichheitswidrigkeit des höheren Rechnungszinfußes idHv 6% für Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und Pensionsrückstellungen nach dem EStG 1998; steuerlichen Gewinnermittlung durch Festlegung eines – unabhängig von der Entwicklung des Marktzinssatzes anwendbaren – fixen Zinssatzes idHv 3,5% für langfristige Rückstellungen im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; Sachlichkeit einer Übergangsregelung nur für Rückstellungen mit längeren Restlaufzeiten und der Anwendung der bisherigen pauschalen Vereinfachung.

Rechtssatz:
Eine solche Differenzierung verletzt den Gleichheitssatz schon deshalb nicht, weil es dem Gesetzgeber im Rahmen seines rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes freisteht, die Steuer- und Zinseffekte für sachverhaltsmäßig unterschiedliche Gruppen von langfristigen Rückstellungen je nach Einschätzung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung von Rückstellungsbildungen für das laufende Steueraufkommen unterschiedlich zu behandeln:

Das Abzinsungsgebot für langfristige Rückstellungen bringt zum Ausdruck, dass – unabhängig davon, ob einer Verpflichtung eine Ungewissheit anhaftet – eine später zu erfüllende Verpflichtung weniger belastend ist als eine zu einem früheren Zeitpunkt zu erfüllende Verpflichtung. Durch die Abzinsung wird die Abzugsfähigkeit des betreffenden Aufwandes nicht verhindert, sondern – sofern die späteren Ausgaben mit dem geschätzten Rückstellungsbetrag übereinstimmen – lediglich in das Jahr der Ausgabe verschoben.

In diesem Zusammenhang übersieht das antragstellende Gericht, dass der Abzinsungssatz im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nicht nur die Zinseffekte bei der Bewertung zukünftiger Ausgaben berücksichtigt, sondern auch die aus der Rückstellungsbildung resultierende Beeinträchtigung für das laufende Steueraufkommen.

siehe auch Beitrag 1 und Beitrag 2

Quelle:
VfGh: G307/2020
VfGh: G173/2020 ua, G323/2020 ua; G8/2020 ua

Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) (Dezember 2020)

AFRAC veröffentlichte am 25. Jänner 2021 die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) (Dezember 2020).

Mit der Überarbeitung der Stellungnahme wurde eine alternative Bewertungsmöglichkeit für ausgelagerte Verpflichtungen eingeführt (Rz 49a mit Erläuterungen), die Bilanzierung rückgedeckter Verpflichtungen klargestellt sowie einzelne redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Dabei wurden im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen:

  • Für ausgelagerte Verpflichtungen erfolgt die Bewertung nach einer der folgenden Methoden
  • a) mit dem über den Ansammlungszeitraum zu verteilenden Barwert der erwarteten künftigen Zahlungen des selbstständigen Rechtsträgers
  • b) mit dem Unterschiedsbetrag zwischen der Gesamtverpflichtung und dem Wert der vom Rechtsträger gehaltenen Vermögenswerte

 

Quelle: www.afrac.at

Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) (März 2018)

AFRAC veröffentlichte am 5. April 2018 die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27: Personalrückstellungen (UGB) (März 2018).

Mit der Überarbeitung der Stellungnahme wurden Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Rückdeckungsversicherungen und an Versicherungsunternehmen ausgelagerte Verpflichtungen in die Stellungnahme aufgenommen und ersetzt das Fachgutachten KFS/RL 23 des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Dabei wurden im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen:

  • Ergänzung um die Bestimmungen zur bilanziellen Behandlung von Rückdeckungsversicherungen und ausgelagerten Verpflichtungen;
  • Erläuterungen zu Rz (39): klarstellende Ausführungen zur sogenannten „Nettomethode“
  • Erläuterungen zu Rz (68) und (85): klarstellende Ausführungen zur finanzmathematischen Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen

 

Quelle: www.afrac.at

IFRS Zwischenabschluss – Personalrückstellungen

  • IAS 19 BC60 Remeasurement Leistungen an Arbeitnehmer
  • IAS 34 23-25 Wesentlichkeit Zwischenberichtserstattung

 

Der Zinssatz zum 30.06.2015 hat sich gegenüber den Zinssätzen zun Stichtagen 31.12.2015 und 31.03.2016 um bis zu einem Prozentpunkt reduziert.

Bei einer wesentlicher Änderung der Bewertungsparameter kann es eventuell erforderlich sein zum Zwischenstichtag eine unterjährige Neuberechnung durchzuführen.

Ein auftretender versicherungsmathematischer Gewinn oder Verlust ist im OCI zu erfassen.