Die Lohnsteuerrichtlinien LStR Rz 663 wird betreffend die Verpfändung von Rückdeckungsversicherungen an den Dienstnehmer ergänzt

Die Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung zu einer Pensionszusage an den Dienstnehmer stellt für sich alleine noch keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar.