Für die betriebliche Pensionsvorsorge wichtige Werte der Sozialversicherung 2026

Voraussichtliche SV-Werte 2026

Aufwertungszahl gemäß §108 Abs 2 ASVG 2026 1,073 (relevant für die Aufwertung der Höchstbeitragsgrundlage)

monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (HBGl) 2026 € 6.930,00

ASVG-Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen € 13.860,00

monatliche HBGl GSVG; BSVG € 8.085,00

Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 ASVG 2026 1,027 (relevant für die Erhöhung der Pensionen)

Vergleichswerte alte ASVG-Fassungen:
Höchstbemessungsgrundlage (15 jähriger Durchrechnungszeitraum (für Vergleichspension)) € 6.501,90

Höchstbemessungsgrundlage (38 jähriger Durchrechnungszeitraum (2026)) € 5.845,64

Höchstpension (38 jähriger Durchrechnungszeitraum (2026)) € 4.676,52*

*alte Rechtslage. Seit der Einführung des Pensionskontos gibt es keine gesetzliche Höchstpension mehr.
Dieser Wert kann jedoch zur näherungsweisen Abschätzung einer höchstmöglichen ASVG – Alterspension herangezogen werden.

 

Alle angeführten Werte wurden sorgfältig recherchiert, jedoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.

Quellen: ÖGK, RIS, eigene Berechnungen
Stand 28. August 2025

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Veränderliche Werte Sozialversicherung 2025
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2024
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2023
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2022
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2021
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2020
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2019
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2018
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2017