Teilpension ab 2026
Ab 1.01.2026 wird die Teilpension neu eingeführt.
Voraussetzungen:
- Erfüllung der Voraussetzungen für die Korridorpension
- Individuelle Arbeitszeitreduktionsvereinbarung
- Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25%
Varianten:
- Arbeitszeitreduktion 25-40% -> Teilpension 25%
- Arbeitszeitreduktion 41-60% -> Teilpension 50%
- Arbeitszeitreduktion 61-75% -> Teilpension 75%
Höhe der Teilpension:
Die Höhe der Teilpension wird gemäß APG unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen wie sie bei der Berechnung der Alterspension vorgesehen sind.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Alle angeführten Werte wurden sorgfältig recherchiert, jedoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.