Teilpension ab 2026
Ab 1.01.2026 wird die Teilpension neu eingeführt.
Voraussetzungen:
- Erfüllung der Voraussetzungen für die Korridorpension
- Individuelle Arbeitszeitreduktionsvereinbarung
- Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25%
Varianten:
- Arbeitszeitreduktion 25-40% -> Teilpension 25%
- Arbeitszeitreduktion 41-60% -> Teilpension 50%
- Arbeitszeitreduktion 61-75% -> Teilpension 75%
Höhe der Teilpension:
Die Höhe der Teilpension wird gemäß APG unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen wie sie bei der Berechnung der Alterspension vorgesehen sind.
Alle angeführten Werte wurden sorgfältig recherchiert, jedoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.