Teilpension ab 2026

Ab 1.01.2026 wird die Teilpension neu eingeführt.

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der Voraussetzungen für die Korridorpension
  • Individuelle Arbeitszeitreduktionsvereinbarung
  • Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25%

Varianten:

  1. Arbeitszeitreduktion 25-40% -> Teilpension 25%
  2. Arbeitszeitreduktion 41-60% -> Teilpension 50%
  3. Arbeitszeitreduktion 61-75% -> Teilpension 75%

Höhe der Teilpension:
Die Höhe der Teilpension wird gemäß APG unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen wie sie bei der Berechnung der Alterspension vorgesehen sind.

Teilpensionsgesetz – APG

Alle angeführten Werte wurden sorgfältig recherchiert, jedoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.