Für die betriebliche Pensionsvorsorge wichtige Werte der Sozialversicherung 2027
Voraussichtliche SV-Werte 2027
Aufwertungszahl gemäß §108 Abs 2 ASVG 2027 1,046 (relevant für die Aufwertung der Höchstbeitragsgrundlage)
Gemäß Budgetbegleitgesetz 2027-2028 ist die Höchstbeitragsgrundlage zusätzlich zur Aufwertung mit der Aufwertungszahl 2027 mit € 150.- zu erhöhen.
monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (HBGl) 2027 € 7.410,00
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen € 14.820,00
monatliche HBGl GSVG; BSVG € 8.645,00
Pensionserhöhung 2027
für das Kalenderjahr 2027 ist die Pension nicht mit dem Anpassungsfaktor zu erhöhen, sondern wie folgt
1. wenn das Gesamtpensionseinkommen nicht mehr als 6.930 € monatlich beträgt, um 2,95%;
2. wenn das Gesamtpensionseinkommen über 6.930 € monatlich beträgt, um 204,44 €.
Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 ASVG 2027 1,034
Vergleichswerte alte ASVG-Fassungen:
Höchstbemessungsgrundlage (15 jähriger Durchrechnungszeitraum (für Vergleichspension)) € 6.716,10
Höchstbemessungsgrundlage (39-jähriger Durchrechnungszeitraum (2027)) € 6.027,11
Höchstpension (39-jähriger Durchrechnungszeitraum (2027)) € 4.821,69*
*alte Rechtslage. Seit der Einführung des Pensionskontos gibt es keine gesetzliche Höchstpension mehr.
Dieser Wert kann jedoch zur näherungsweisen Abschätzung einer höchstmöglichen ASVG – Alterspension herangezogen werden.
Alle angeführten Werte wurden sorgfältig recherchiert, jedoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.
Quellen: ÖGK, RIS, Statistik Austria, eigene Berechnungen
Stand 26. August 2026
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2026
Veränderliche Werte Sozialversicherung 2025
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