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Informationen zur Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten für Personalrückstellungen

Neue Bilanzierungsregeln für Pensionsrückdeckungsversicherungen

    • Neufassung Bilanzierung von Rückdeckungsversicherungen KFS/RL 23

 

Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat eine Neufassung der folgenden Stellungnahme beschlossen:

  • Stellungnahme zur Bilanzierung von Rückdeckungsversicherungen (KFS/RL 23):

Diese Stellungnahme wurde aufgrund geänderter rechtlicher Vorschriften (RÄG 2014) neu gefasst und inhaltlich mit der
Stellungnahme des AFRAC betreffend Personalrückstellungen (AFRAC 27) abgestimmt.

Als inhaltliche Neuerung ist zu nennen, dass ein Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung mit der Verpflichtung aus einer Pensionszusage bei Verpfändung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den Berechtigten sowie bei Kongruenz hinsichtlich Fälligkeit und Höhe der
Pensionsverpflichtung und der Rückdeckungsversicherung saldiert werden kann (siehe Rz 21; Ausnahme vom Verrechnungsverbot
gemäß § 196 Abs. 2 UGB)

KFS/RL23

Versicherungsmathematische Gutachten

 

Die actuarconsult erstellt finanzmathematische und versicherungsmathematische Gutachten über Personalrückstellungen

  • Pensionsrückstellungen
  • Abfertigungsrückstellungen
  • Jubiläumsgeldrückstellungen
  • andere langfristige Verpflichtungen
  • Unverfallbarkeitsbetrag gemäß BPG, Abfindungsbeträge
  • Leibrenten
  • Prognoserechnungen
  • nach österreichischem Recht EStG, UGB unter Beachtung einschlägiger Richtlinien (AFRAC 27 Personalrückstellungen, EStR)
  • Bewertungsgesetz
  • nach internationalen Richtlinien IAS19, US-GAAP

 

  • Beratung in der betrieblichen Altersvorsorge